Notare
Neben der rechtsanwaltlichen Tätigkeit liegt seit vielen Jahren ein Schwerpunkt der Kanzlei am Hafen in der notariellen Tätigkeit. Für eine Vielzahl von Rechtsgeschäften - insbesondere solche von erheblicher wirtschaftlicher oder persönlicher Bedeutung - sieht das Gesetz zum Schutz vor übereilten Entscheidungen die Mitwirkung eines Notars durch besondere Formvorschriften vor.
Unsere Notare stehen Ihnen unter anderem zur Verfügung
- bei der Beurkundung von Immobiliengeschäften jeder Art,
- bei der Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen,
- beim Erstellen von Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- im Gesellschafts- und Vereinsrecht und
- beim Aufstellen von Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen.